Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern. Stand 10. September 2026.
Diese Bedingungen gelten ausschließlich für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern. An Verbraucher liefern wir nicht. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichte Fassung.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Aether Handels GmbH, im Folgenden Verkäufer, gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Sie gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Darstellungen auf der Website sowie technische Angaben sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar. Eine Anfrage über das Formular ist ein Ersuchen um Angebotslegung und begründet noch keinen Vertrag.
Der Vertrag kommt durch unser schriftliches Angebot und dessen Annahme durch den Kunden oder durch unsere Auftragsbestätigung zustande. Unsere Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage gültig.
Maßgeblich für Umfang und Ausführung der Lieferung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro, netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 20 Prozent. Verpackung, Fracht und allfällige Entsorgungsbeiträge werden gesondert ausgewiesen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bei Waren mit erheblichem Metallanteil, insbesondere Kupferrohren, behalten wir uns eine Preisanpassung vor, wenn sich die Rohstoffnotierung zwischen Angebotslegung und Lieferung wesentlich ändert. Auf eine solche Bindung weisen wir im Angebot ausdrücklich hin.
4. Zahlung
Das Zahlungsziel wird im Angebot und in der Auftragsbestätigung festgelegt. Ohne abweichende Vereinbarung sind Rechnungen binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Erstaufträgen und bei Sonderanfertigungen behalten wir uns Vorauskassa oder Anzahlung vor.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für unternehmerische Geschäfte nach § 456 UGB. Der Kunde ersetzt darüber hinaus die zur zweckentsprechenden Betreibung notwendigen Kosten.
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Lieferung und Gefahrenübergang
Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, Richttermine. Wir informieren unverzüglich, wenn ein Termin nicht zu halten ist.
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden genannte Adresse innerhalb Österreichs. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden über. Teillieferungen sind zulässig und zumutbar, sofern sie für den Kunden verwertbar sind.
Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen oder Lieferausfälle unserer Vorlieferanten verlängern die Lieferfrist angemessen. Dauert die Behinderung länger als acht Wochen, kann jede Partei vom noch nicht erfüllten Teil zurücktreten.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen unser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgsam zu behandeln und uns über Zugriffe Dritter unverzüglich zu informieren.
Der Kunde darf Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Die daraus entstehenden Forderungen tritt er schon jetzt in Höhe unserer offenen Forderung an uns ab.
7. Untersuchung und Mängelrüge
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und Mängel nach § 377 UGB unverzüglich schriftlich zu rügen. Offene Mängel und Transportschäden sind binnen fünf Werktagen, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
Unterbleibt die Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
8. Gewährleistung
Wir leisten Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt im unternehmerischen Geschäftsverkehr zwölf Monate ab Übergabe, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
Wir wählen zwischen Verbesserung und Austausch. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB wird abbedungen.
Keine Gewähr besteht für Mängel, die auf unsachgemäßen Einbau, fehlerhafte Auslegung durch den Kunden, natürliche Abnutzung, ungeeignete Betriebsmittel oder Eingriffe Dritter zurückgehen. Angaben zu Eignung und Auslegung sind unverbindlich, sofern wir sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt haben.
9. Haftung
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen bei Personenschäden.
Der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Produktionsausfall, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist im unternehmerischen Verkehr ausgeschlossen.
Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
10. Rücksendungen
Eine Rücknahme einwandfrei gelieferter Ware erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung. Sonderbestellungen, Auslegungsware und kundenspezifisch gefertigte Artikel, insbesondere Kühlzellen, sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
11. Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Als Gerichtsstand wird das für Grazsachlich zuständige Gericht vereinbart.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.